Elektronische Belege Export

Beim Erstellen von elektronischen Belegen werden im XML-File statt der Firmendaten die Daten der Zuständigkeitseinheit (ZE) des Objekts übertragen.

Einführung

Beim Erstellen von elektronischen Belegen werden im XML-File statt der Firmendaten die Daten der Zuständigkeitseinheit (ZE) des Objekts übertragen.

Ein Buchen von Verkaufsbelegen ohne Objekt und Zuständigkeitseinheit ist nicht zulässig. Grundsätzlich werden die Daten der Eigentümer-ZE übertragen.

Ausnahme: Ist beim Objekt eine Fremdverwaltungs-ZE hinterlegt, werden deren Kommunikationsdaten (z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) verwendet.

Hinweis

Das Feld Ihre Referenz sollte in der Verkaufsrechnung für die Nutzung der E-Belege-Funktion gefüllt sein, unabhängig davon, ob der Beleg versendet wird. Ausnahme: Im Belegdienst wurde statt Ihre Referenz die Option Debitorenreferenz gewählt. Dann muss beim Debitor eine Leitweg-ID hinterlegt sein.

Bankenfindung: Die Logik der Objektbankfindung bei E-Belegen entspricht der Logik beim Druck der Verkaufsrechnung.

Erstellung eines E-Belegs

Nach korrekter Einrichtung kann ein E-Beleg wie folgt erstellt werden:

  • Verkaufsrechnung anlegen.
  • Funktion Buchen und Senden wählen.
    • Die Ausgabe, Speicherung oder der Versand erfolgt gemäß den Einstellungen im hinterlegten Belegsendeprofil (PDF und/oder XML-Datei).

Weitere Informationen zur Einrichtung und Nutzung von E-Belegen im Verkauf sind in der Dokumentation unter E-Belege im Verkaufsprozess verwenden sowie im allgemeinen Überblick zu E-Belegen verfügbar.

Wie beschrieben, werden abweichend vom Standard in Business Central bestimmte RELion-Informationen berücksichtigt. Diese Anpassungen stellen sicher, dass

  • die Logik für das Objekt und die Eigentümer-ZE korrekt angewendet wird,
  • die Daten des Rechnungsstellers wie Name und Bankverbindung korrekt im E-Beleg erscheinen.
Zuletzt geändert October 22, 2026: Merged PR 7991: release-extension (ba3671e)