Abbildung der Werte gemäß § 35a EStG

Erfassung der Sachverhalte nach § 35a EStG über eigene Betragsfelder. Die Spalten lassen sich in der Abrechnung direkt summieren.

Einführung

Privatpersonen können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in begrenztem Umfang von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Dies gilt auch für indirekt anfallende Kosten, beispielsweise für eine Immobilie, wenn diese über die Nebenkostenabrechnung oder die WEG-Einzelabrechnung dem einzelnen Mieter oder Eigentümer zugeordnet werden.

Einrichtung

Für die Abbildung von § 35a-Fällen müssen die entsprechenden Konten den Schalter Beträge §35a zulässig auf JA gesetzt haben.

objektkarte

Nur dann sind die Betragsfelder § 35a in den Erfassungszeilen der Belege und Buchungsblätter editierbar. Da dies bei einer großen Anzahl an Objekten und Konten ein nicht unerheblicher Aufwand darstellen kann, wurden auch die Vorlagekonten entsprechend angepasst:

Global

Um die Änderungen präzise und ohne unbeabsichtigte Anpassung anderer Werte auf den gewählten Objektkonten vornehmen zu können, wurde die Verarbeitung Objektkonten erstellen/aktualisieren erweitert:

Bericht

In den Optionen besteht eine Auswahl für das Überschreiben von Inhalten:

Einige Felder Nur ausgewählte Inhalte werden überschrieben.
Alle Felder Alle Felder werden überschrieben.

Wird im Look-up über die drei Punkte ein oder mehrere bestimmte Felder ausgewählt, so wird die Auswahl automatisch auf den Wert Einige Felder gestellt:

Feldauswahl

Optionen

Mit Durchführung des Berichts würde in diesem Fall nur der Wert für das Feld Beträge §35a zulässig in den Objektkonten überschrieben.

Dafür wurde die Abarbeitung des Berichts aufgetrennt:

  • Wird in der Auswahl entweder Einige Felder oder Alle Felder ausgewählt und der Bericht durchgeführt, so werden bestehende Konten aktualisiert.
  • Wird der Bericht mit der Auswahl leer durchgeführt, dann werden Objektkonten in den Kontenlisten der gewählten Objekte erstellt.

Das Programm ist für die Neuverwendung der Betragsspalten eingerichtet!

Umstellung bestehender Sachposten

Es gibt auch Sachposten im Mandanten, die bisher mit Hilfe der Dimensionen gebildet wurden. Um diese effektiv auf die neue Vorgehensweise zu konvertieren, steht ein Tool zur Umstellung der Sachposten zur Verfügung:

RE Einrichtung

Paragraph

Bezeichnung Erläuterung
Objektkonto-Verwendungseinstellungen Einschränkung auf die Verwendung der Objektkonten möglich. Wichtig: Sollen alle Konten geändert werden, muss dieses Kriterium keine Rolle spielen – alle Regler sind auf JA zu setzen!
Buchungsdatumsfilter Der Zeitraum der zu korrigierenden Sachposten kann eingeschränkt werden. Grundlage ist das Buchungsdatum der Posten.
Nur Konten mit §35a Aktiv Es werden nur Posten mit Objektkonten verändert, die den Schubregler Beträge §35a zulässig auf JA gesetzt haben.

Nach Umstellung der Objektkonten und Migration der Sachposten ist das System bereit für die neue Vorgehensweise zur Abbildung der Werte nach § 35a in RELion.

Die bisherigen Dimensionen § 35a sind obsolet und wurden in der RE Einrichtung entfernt. Bei Buchungen sind künftig ausschließlich die neuen Betragsfelder zu verwenden.

Erfassung der Werte

Die Fälle nach § 35a können komfortabel über eigene Betragsspalten erfasst werden. Dafür wurden drei neue Spalten eingeführt, die unter der Bedingung des gesetzten Schalters Beträge § 35a zulässig im verwendeten Objektkonto editierbar sind:

Einkaufsrechnung

Die eingegebenen Werte werden validiert: Die Summe der Beträge darf den Brutto-Zeilenbetrag nicht überschreiten.

Betrag

Zusätzlich steht eine weitere Spalte für den Materialwert zur Verfügung, die über Personalisieren in die Erfassungszeilen und Sachposten eingeblendet werden kann. Dieses Feld ist nicht editierbar; der Wert wird automatisch berechnet als Differenz aus Brutto-Zeilenbetrag minus den drei § 35a-Beträgen. Werden die anderen Werte auf 0 gesetzt, wird auch dieses Feld automatisch auf 0 gesetzt.

Personalisieren

Nach der Buchung erscheinen die Werte wie erfasst in den jeweiligen Spalten der Sachposten:

Sachposten

Dort können die Beträge noch geändert werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das verwendete Objektkonto hat den Schalter Beträge §35a zulässig auf JA gesetzt.
  • Die Summe der Beträge überschreitet nicht den Bruttobetrag des Kosten-Sachpostens.
  • Der Sachposten wurde noch nicht in einer Abrechnung verwendet. Sobald dies der Fall ist, sind die § 35a-Betragsfelder nicht mehr änderbar.

Wichtig

Im Zuge der Umstellung wurde auch die Stapelverarbeitung Skonto rückrechnen angepasst. Da diese im Gegensatz zur nicht anrechenbaren Vorsteuer nicht nur die Zusammensetzung des Bruttobetrags, sondern auch dessen Höhe beeinflusst, müssen anteilig auch die Beträge für § 35a zurückgerechnet werden. Rundungsdifferenzen werden dem Betragsfeld Material zugerechnet.

Ausweis bzw. Verarbeitung in Berichten

In Berichten wie dem Objektkontoauszug wird die Belegung der § 35a-Werte mit einer Boolean-Darstellung angezeigt (d. h., ob ein Posten § 35a-Werte enthält oder nicht).

Report

Im Bericht Objektbuchungen LZ/35a werden die Beträge nach § 35a gezeigt. Die Berechnung erfolgt jedoch über die Betragsfelder und nicht mehr über die bisherigen Dimensionen.

Objektbuchungen

Ausgabe und Darstellung in der Abrechnung

Die bisherige Netto-Steuer-Systematik, die eine Vielzahl von Feldern erforderte, wurde durch eine übersichtlichere und kompakte Darstellung in drei Brutto-Spalten ersetzt.

Der Inhalt dieser Spalten ist die Summierung der § 35a-Betragsfelder der Sachposten, die dem jeweiligen Objektkonto zugeordnet werden können. Damit entfällt die bisher notwendige Umrechnung und Identifizierung der Werte über aufgeteilte Sachposten.

Weitere Details finden Sie in der Dokumentation zur Betriebskostenabrechnung.

Zuletzt geändert February 3, 2026: Merged PR 6478: Doku Aktivierung BK (061cfc8)