Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UstG

Dieses Modul enthält Stammdaten für jeden umsatzsteuerlich relevanten Vorgang, die zugehörige Eingangsrechnung, die ursprünglichen Vorsteuerbeträge und die Vorsteuerquote zu Beginn des Beobachtungszeitraums.

Einführung

Wenn sich bei einem beweglichen Wirtschaftsgut, das nicht einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren (ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung) die ursprünglich maßgebenden Verhältnisse ändern, so ist bei diesem Wirtschaftsgut für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch die Berichtigung des Vorsteuerabzugs auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten vorzunehmen.

Bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern wie beispielsweise Grundstücke einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile, für welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden, beträgt der Zeitraum zehn Jahre.

Einrichtung

RE Steuer Einrichtung

Öffnen Sie über die Suche die RE Steuer Einrichtung.

Steuer Einrichtung

Neben der Nummernserie, dem Herkunftscode und den entsprechenden MwSt.-Geschäfts- und Produktbuchungsgruppen hinterlegen Sie Konten für außerordentliche (außergewöhnliche) Aufwendungen und Erträge. Insgesamt sind sechs VorSt.-Korrekturkonten erforderlich. Diese sind nach Zeiträumen separiert, sowie in nachträglich abziehbar und zurückzuzahlend unterteilt. Ob Sie für nachträglich abziehbar bzw. zurückzuzahlend jeweils drei unterschiedliche Konten oder jeweils 3-mal das gleiche Sachkonto hinterlegen, bleibt Ihnen überlassen.

Wichtig

Bitte hinterlegen Sie, bei den Konten, die in der Einrichtung eingetragen werden, als RE Kontogruppe Verbindlichkeiten. Dadurch wird verhindert, dass eventuell Korrekturposten erneut als zu berichtigende Posten eingetragen werden.

Hinweis

Für Wirtschaftsgüter deren Beobachtungszeitraum vor dem 01.01.2012 beginnt, ist bei einem Jahreskorrekturbetrag ab 2.500 EUR eine monatliche Berichtigung notwendig. Wenn der Betrag darunter liegt, erfolgt die Korrektur erst am Ende des Beobachtungszeitraums!

Für Wirtschaftsgüter deren Beobachtungszeitraum ab dem 01.01.2012 beginnt, ist bis zu einem Jahreskorrekturbetrag von 1.000 EUR und einem Differenzbetrag bis zu 10 % keine Berichtigung notwendig. Wenn der Betrag zwischen 1.000 EUR und 6.000 EUR liegt, muss die Korrektur jährlich erfolgen. Bei der Übersteigung von 6.000 EUR muss die manuelle Berichtigung monatlich erfolgen.

Fallbeispiel

Ein neues Mietobjekt wird angeschafft (Mischobjekt mit Anschaffungsdatum 01.01.2016) mit anschließender zehnjähriger Beobachtung und der Bildung von Korrekturposten. Im Berichtigungszeitraum wird in unserem Beispiel eine Erweiterung vorgenommen.

Erstellung und Einrichtung eines Berichtigungsobjekts § 15a

Nach der Erfassung der grundlegenden Objektdaten und der Anlage der Einheiten, erstellen Sie zunächst das Berichtigungsobjekt. Wählen Sie in der Übersicht Objekte im Register Aktionen Neues Berichtigungsobjekt § 15a erstellen aus.

Objekte

Im Inforegister Allgemein hinterlegen Sie zunächst im Feld Verteilcode die Verteilung (hier ist es die Verteilung nach Gesamt-m²). Danach wählen Sie im Feld Maßnahmenart die entsprechende aus bzw. legen eine neue an.

Nach der Auswahl des Berichtigungszeitraums (bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern 10 Jahre) legen Sie noch die Berechnungsgrundlage VorSt.-Quote fest. Wählen Sie bitte Einzelne Einheiten aus.

Berichtigungsobjekt

Nachdem wir für unsere Berechnungsgrundlage der VorSt.-Quote die Verteilung nach einzelnen Einheiten gewählt haben, hinterlegen Sie diese als nächstes bei unserem Berichtigungsobjekt. Dazu öffnen Sie die Liste Einheitenstamm. Hier treffen Sie die gewünschte Auswahl und bestätigen diese.

Einheitenstamm

Die Einheiten werden daraufhin in die Liste Zugeordnete Einheiten eingetragen.

Berechnung der vorläufigen Vorsteuerquote § 15a

Um eine auf den erfassten Einheitendaten basierende vorläufige Vorsteuerquote zu ermitteln, nutzen Sie vorzugsweise den Bericht Vorsteuerquote § 15a berechnen.

Eine Hinterlegung der vorläufigen Quote ist notwendig, um überhaupt Buchungen auf das Berichtigungsobjekt durchführen zu können. Bei Buchungen auf das Berichtigungsobjekt wird nicht mehr die VorSt.-Quote aus dem Objekt verwendet, sondern die vorläufige Quote des Berichtigungsobjekts. Ebenfalls wird die MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe aus der Einrichtung für den § 15a verwendet.

Hinweis

Eine Berechnung durch den Report Vorläufige Vorsteuerquote § 15a berechnen ist nur mit der Filteroption Einzelne Einheiten möglich. Bei der Auswahlmöglichkeit Objekt kommt die vorläufige Quote aus den Steuerdaten des Objekts und bei Manuell erfolgt die Erfassung per Eingabe.

Wählen Sie auf der Karte Berichtigungsobjekt § 15a die Funktion Vorläufige Vorsteuerquote § 15a berechnen.

Vorläufige Vorsteuerquote

Legen Sie im Inforegister Optionen im Feld Stichtag fest, zu welchem Zeitpunkt die Quote berechnet werden soll. Dieser Wert kann in der Zukunft oder in der Vergangenheit liegen.

Bericht

In der sich anschließend öffnenden Seitenansicht wird die errechnete vorläufige VorSt.-Quote detailliert dargestellt:

Druck

Mit einem Mausklick auf Vorläufige Quote in der Infobox Berichtigungsobjektdetails öffnen Sie die Liste § 15a Vorsteuerquote mit den berechneten Werten.

Vorsteuerquote

Wenn bereits vor dem Startdatum zur Berechnung der vorläufigen Quote Rechnungen angefallen sind, muss das Datum manuell zurückgesetzt werden. Damit sind die grundsätzlichen Daten für das Berichtigungsobjekt erfasst und der Status wird über die Seite Berichtigungsobjekt § 15a auf die Funktion Status ändern auf Vor Berichtigungszeitraum umgestellt.

Meldung

Wichtig

Wenn Mietverhältnisse beendet werden, ist es unbedingt notwendig, für diese entsprechende Leerstandseinheiten anzulegen, da diese ansonsten keine Berücksichtigung finden. Ohne die Anlage von Leerstandseinheiten ist eine korrekte Berechnung der Quote nicht möglich. Dies gilt für den gesamten Berichtigungszeitraum.

Erfassung von Rechnungen für das Berichtigungsobjekt nach § 15a

Um Kosten für das Berichtigungsobjekt wie beispielsweise Baukosten zu erfassen, ist es notwendig, dass bei den entsprechenden Rechnungen im Feld Berichtigungsobjekt § 15a die Nummer des Berichtigungsobjektes hinterlegt wird. Dies ist sowohl bei den RE Rechnungen, dem Einkaufs Buch.-Blatt und am Projekt möglich.

Mit Angabe der Berichtigungsobjektnummer in der Rechnung werden für alle Sachposten, die auf ein Objektkonto mit der RE Kontogruppe Kosten oder Kosten/Zahlung gebucht werden, Berichtigungsobjektposten gebildet. Eine nachträgliche Zuordnung/Änderung von Sachposten durch Eintrag der Berichtigungsobjektnummer führt ebenfalls zur Bildung der genannten Posten.

Posten

Ermittlung der ursprünglichen Vorsteuerquote § 15a

Hinweis

Die ursprüngliche Quote ermittelt sich aus den bereits gebuchten Berichtigungsobjektposten. Sie ist maßgeblich für die Berechnung der Korrekturposten.

Für die Ermittlung der ursprünglichen Vorsteuerquote sind folgende Grundvoraussetzungen notwendig:

Im Berichtigungsobjekt § 15a füllen Sie die Felder Erstmals genutzt, Start Berichtigungszeitraum und Ende Berichtigungszeitraum.

Berichtigungsobjekt

Anschließend öffnen Sie den Bericht Ursprüngliche VorSt.-Quote ermitteln.

VorSt.Quote ermitteln

Im Inforegister Optionen bestimmen Sie im Feld Vorsteuer aus, wie die ursprüngliche Quote ermittelt werden soll. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Berechneten Werten Aufgrund des VorSt.-Anteils im Berichtigungsobjektposten wird der zu buchende nicht anrechenbare VorSt.-Betrag ermittelt und das Verhältnis zum MwSt.-Betrag dargestellt bzw. eingetragen.
Gebuchten Werten Das Verhältnis aus gebuchtem, nicht anrechenbarem VorSt.-Betrag und MwSt.-Betrag führt zur Darstellung bzw. zum Eintrag. Voraussetzung für die Variante ist, dass für alle Rechnungen die nicht anrechenbare VorSt. gebucht wurde.

Starten Sie den Druck mit Drucken. In der sich anschließend öffnenden Seitenansicht wird die ursprüngliche Quote nach berechneten oder gebuchten Werten detailliert dargestellt:

Druck

Mit einem Mausklick auf Ursprüngliche Quote in der Infobox Berichtigungsobjektdetails öffnen Sie die Liste § 15a Vorsteuerquote mit den berechneten Werten. Falls diese Option nicht in Ihrer Infobox angezeigt wird, können Sie dies mit Personalisieren einblenden.

Vorsteuerquote

Ab diesem Zeitpunkt können Sie nur noch Rechnungen oder Sachposten auf das Berichtigungsobjekt buchen, bei denen die Vorsteuerquote gleich der ursprünglichen Quote ist. Bei Neuerfassung einer Rechnung wird diese gleich vorbelegt.

Wichtig

Wenn die ursprüngliche Quote einmal berechnet und eingetragen wurde, kann sie nur von einem Benutzer mit administrativen Rechten wieder gelöscht werden.

Nach dem Eintrag stellt RELion den Status des Berichtigungsobjekts automatisch auf Im Berichtigungszeitraum um.

Hinweis

Der Wert der Quote ändert sich nur, wenn nachträglich gebuchte Sachposten mit abweichender Quote dem Berichtigungsobjekt zugeordnet werden.

Zum Status des Berichtigungsobjektes ist noch folgendes anzumerken:

Wichtig

Hat ein Berichtigungsobjekt den Status Im Berichtigungszeitraum oder Gesperrt, so kann dieser ebenfalls nur von einem Benutzer mit administrativen Rechten wieder geändert werden. Die Änderung von Datenerfassung auf Vor Berichtigungszeitraum und wieder zurück ist jederzeit möglich.

Hinweis

In der Aufgabenseite Berichtigungsobjekt § 15a können Sie bei einem Berichtigungsobjekt mit Status Im Berichtigungszeitraum über Rechnungen zulässig setzen/entfernen steuern, ob noch Rechnungen erfasst werden dürfen. Wenn der Status Datenerfassung oder Vor Berichtigungszeitraum lautet, ist dieser Schubregler automatisch gesetzt. Wenn zu einem Berichtigungsobjekt noch Rechnungen/Gutschriften und/oder Buch.-Blattzeilen erfasst sind, kann die Erlaubnis nicht entfernt werden.

Erstellung von Planposten und Korrekturbuchungen nach § 15a

Die Berichtigungsobjektposten werden in der Aufgabenseite Berichtigungsobjekt § 15a im Inforegister Posten eingetragen.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass lediglich Berichtigungsobjektposten mit der RE Kontogruppe Kosten für die Ermittlung der Korrekturposten herangezogen werden.

Zur Berechnung und Erstellung von Planposten § 15a nutzen Sie den dafür vorgesehenen Report § 15a Planposten erstellen. Diese Planposten bilden die Grundlage für die anschließend folgende Korrekturbuchung. In der Aufgabenseite Berichtigungsobjekt § 15a starten Sie über den Aufruf § 15a Planposten erstellen den Bericht.

Planposten erstellen

Hinweis

Wenn der Schieberegler Rückwirkende Korrektur im Inforegister Optionen gesetzt wird, werden alle Posten ab dem im Startdatum angegebenen Zeitpunkt neu berechnet und ggf. eingetragen. Wenn das Feld nicht aktiviert wird, werden die Posten unabhängig vom Startdatum bis zum angegebenen Enddatum berechnet und ggf. eingetragen. Der Report sorgt immer dafür, dass keine Lücken entstehen.

Nachdem der Bericht gestartet wurde, erfolgt die detaillierte Darstellung der Planposten per Seitenansicht.

Druck

Druck

Die Posten werden in die Liste § 15a Planposten eingetragen, die Sie direkt von der Aufgabenseite Berichtigungsobjekt § 15a aufrufen können.

Planposten

Hinweis

Erstellte Planposten können nicht wieder gelöscht, sondern lediglich neu berechnet werden.

Wenn sich die Quote, wie im dargestellten Fall, beispielsweise durch neue Verteilungsverhältnisse ändert, wird Sie in die Liste § 15a Vorsteuerquote mit der Quotenart Berichtigung eingetragen. Sie rufen diese Liste in der Infobox Berichtigungsobjektdetails über einen Mausklick auf Aktuelle Quote auf.

Aktuelle Quote

In unserem Fallbeispiel sind die bereits erläuterten Grenzen für die Erstellung von Korrekturposten überschritten. In diesem Fall empfiehlt RELion durch einen Haken im Feld Buchung notwendig die Buchung des Korrekturpostens.

Hinweis

Letztendlich entscheiden Sie als Anwender, ob ein Korrekturposten erstellt werden soll, da Sie über die Funktion Buchung notwendig setzen/entfernen dies beliebig steuern können.

Die Korrekturbuchungen generieren Sie in der Liste § 15a Planposten über Berichte/§ 15a Korrekturbuchungen erstellen.

Bericht

Über Vorschau erstellen Sie die Korrekturbuchungen:

Vorschau

Anschließend wird die entsprechende Buch.-Blattzeile erzeugt:

Buchblattzeile

In unserem Beispiel ist lediglich eine jährliche Korrektur im Rahmen der Umsatzsteuerjahresmeldung notwendig, da die zu berichtigende Vorsteuer für das Kalenderjahr die 6.000 EUR nicht übersteigt. Es wird von RELion automatisch die in der Einrichtung hinterlegte MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe und MwSt.-Produktbuchungsgruppe eingetragen.

Hinweis

Je nach MwSt.-Produktbuchungsgruppe (monatlich oder jährlich) muss diese in der monatlichen USt.-Voranmeldung bzw. in der USt.-Jahresmeldung eingetragen werden.  

Weitere Funktionalitäten und Besonderheiten

Reports § 15a Planposten erstellen und buchen

Nachfolgend wird die Einrichtung der Berichte näher erläutert. Die Einrichtung des Berichts § 15a Planposten erstellen wird wie folgt angewendet:

1. Abfrage - Neuregelung WENN Differenzprozentsatz1 < Einrichtung Maßgebender Differenzprozentsatz 10% UND Jahreskorrekturbetrag < Einrichtung Untere Grenze Jahresmeldung 1000 EUR, DANN Buchung notwendig = NEIN sonst JA (Rundung auf Standard normal 2 Nachkommastellen)
2. Abfrage - Altregelung Falls Start Berichtigungszeitraum <= Altregelung bis, dann WENN Jahreskorrekturbetrag => Einrichtung Untere Grenze Altregelung 0,00 EUR UND Jahreskorrekturbetrag =< Einrichtung Obere Grenze Altregelung 2500 EUR, DANN Buchung notwendig = NEIN sonst JA
WENN Jahreskorrekturbetrag > Einrichtung Obere Grenze Altregelung 2500 EUR, DANN Buchung notwendig = JA
3. Abfrage – Altregelung letzter Monat WENN das Datum für die Erstellung des Planpostens zwischen einen Monat vor und einen Monat nach dem Ende Berichtigungszeitraum liegt DANN Buchung notwendig = JA bei allen Planposten

Die Einrichtung des Reports § 15a Korrekturbuchungen erstellen wird wie folgt angewendet:

  • Filter nur auf Planposten Buchung notwendig = JA
  • WENN Jahreskorrekturbetrag > Einrichtung Obere Grenze Jahresmeldung 6.000 EUR,
  • DANN wird die Monats-MwSt. Produktbuchungsgruppe verwendet.
  • WENN Jahreskorrekturbetrag <= Einrichtung Obere Grenze Jahresmeldung 6.000 EUR,
  • DANN Jahres-MwSt. Produktbuchungsgruppe verwendet.

Anschließend wird geprüft ob:

  • WENN Start Berichtigungszeitraum aus dem Berichtigungsobjekt <= Einrichtung Altregelung bis,
  • DANN Monats-MwSt. Produktbuchungsgruppe verwendet.

Hinweis

Erstellte Planposten können nicht wieder gelöscht, sondern lediglich neu berechnet werden.

Zusätzliche Informationen

Hinweis

Wenn in der Aufgabenseite Berichtigungsobjekt § 15a im Inforegister Allgemein die Berechnungsgrundlage der vorläufigen Quote Objekt ist, werden eventuell erfasste vorläufige Quoten ignoriert, es sind immer die Steuerdaten des Objektes maßgebend.

Hinweis

Wenn am Projekt eine Berichtigungsnummer § 15a hinterlegt ist, so wird diese als Vorgabewert auf die Projektplanzeile übertragen. Dort kann diese gegebenenfalls geändert werden. Ausschlaggebend für alle weiteren Prozesse sind die Werte, die auf der Projektplanzeile erfasst wurden.

Zuletzt geändert April 2, 2025: Merged PR 4864: doku-projektentwicklung (a9ad810)