Rücklastschrift
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Beschreibung
In der Stapelverarbeitung Rücklastschrift wird der von der Rücklastschrift betroffene Posten automatisch vorgeblendet. Sollte es sich um den falschen Posten handeln, können Sie diesen bei Bedarf über den Lookup des Feldes Lfd.Nr. ändern. Die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und dem Rücklastschriftbetrag stellt die Rücklastschriftgebühr dar. Diese wird dem Debitor mit dem Verbuchen in Rechnung gestellt.
Als Zahlungsformcode wird der Wert vorgeblendet, sofern eine Einzugsvereinbarung besteht. Besteht keine Einzugsvereinbarung, so wird auch kein Zahlungsformcode in der Stapelverarbeitung vom System vorgeschlagen. Sie sollten die Stapelverarbeitung Rücklastschrift nur dann mit Angaben eines Zahlungsformcodes starten, wenn Sie den Betrag samt Gebühr erneut per Lastschrifteinzug einziehen möchten. Die Stapelverarbeitung stellt die Buchblattzeilen ein, und Sie können diese anschließend verbuchen, um den Vorgang abzuschließen.
Wichtig
Der Wert wird nur übertragen, wenn der betreffende GVC in der Tabelle Global-GVC-Textschlüssel im Feld RE Zahlungsformcode eingerichtet wurde. Hier legen Sie fest, welche Zahlungsmethode die Rücklastschrift erhalten soll.
Optionen
Lfd.Nr. | In diesem Feld wählen Sie den Posten aus, der mit der Rücklastschrift verrechnet werden soll. |
Technische Hinweise
RelC Return Debit Note (5052257)