Wiedereintritt eines Mitglieds
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Es kann vorkommen, dass ein Mitglied aus der Genossenschaft austritt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beitreten möchte. Der Wiedereintritt kann im Mandanten abgebildet werden, ohne einen zusätzlichen Debitor anzulegen.
Das nachfolgend dargestellte Mitglied hat seine Mitgliedschaft zum 31.12.2022 beendet. Nun teilt das Mitglied mit, dass es zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder beitreten möchte.
Über den Assistenten Neues Mitglied anlegen kann für denselben Debitor eine weitere Mitgliedskarte im Mandanten erstellt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Wert des Feldes Erklärungsdatum größer als das Datum im Feld Ende wirksam zum der ursprünglichen Mitgliedskarte sein muss. Andernfalls wird eine Fehlermeldung angezeigt.
Es können niemals mehrere zeitgleiche Mitgliedsverhältnisse zu einem Debitor bestehen.
Hinweis
Ausgeschlossene Mitglieder werden für den Wiedereintritt grundsätzlich vom System abgelehnt. Ein Wiedereintritt kann jedoch ermöglicht werden, wenn in den Satzungsparametern das Kontrollkästchen Wiedereintritt nach Ausschluss aktiviert ist.