Übertragung von Geschäftsguthaben an ein anderes Mitglied

Mit dem Assistenten GGH an anderes Mitglied übertragen können Geschäftsanteile eines Mitglieds ganz oder teilweise auf ein anderes Mitglied übertragen werden.

Auszug Genossenschaftsgesetz § 76 Übertragung des Geschäftsguthabens

Jedes Mitglied kann sein Geschäftsguthaben (GGH) jederzeit durch schriftliche Vereinbarung einem anderen ganz oder teilweise übertragen und hierdurch seine Mitgliedschaft ohne Auseinandersetzung beenden oder die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, sofern der Erwerber – im Fall einer vollständigen Übertragung anstelle des Mitglieds – der Genossenschaft beitritt oder bereits Mitglied der Genossenschaft ist und das bisherige Geschäftsguthaben dieses Mitglieds mit dem ihm zuzuschreibenden Betrag den Geschäftsanteil nicht übersteigt. Eine teilweise Übertragung ist unwirksam, soweit das Mitglied nach Satzung oder Vereinbarung zur Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder diese Voraussetzung für eine in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft darstellt.

In RELion steht für diesen Geschäftsvorfall der Assistent GGH an anderes Mitglied übertragen zur Verfügung. Dieser wird aus der Mitgliedskarte über das Menüband gestartet. Mit dieser Funktion kann die Anteilsmenge des abgebenden Mitglieds reduziert werden (Teilübertragung) oder alle Anteile übertragen werden, was die Beendigung der Mitgliedschaft zur Folge hat.

Hinweis

Das empfangende Mitglied

  • muss vorhanden sein (ggf. vorher erfassen),
  • erhält neue Anteilszeilen in Höhe des übertragenen Geschäftsguthabens. Ein Ausgleich bereits gebuchter Anteilszeilen erfolgt nicht.

Vorgehensweise:

  • Im Menüband der Mitgliedskarte den Aufruf Umbuchung Geschäftsguthaben starten.

Der Assistent schlägt beim Öffnen die Gesamtanteile des Mitglieds vor. Die Menge ist im Feld Übertragungsbetrag auf den tatsächlichen Wert zu reduzieren. Die Felder Anzahl Anteile und Teilübertragung aktualisieren sich automatisch. Das Erklärungsdatum ist ebenfalls einzutragen.

Auf der zweiten Seite des Assistenten wird über DrillDown im Feld Nr. das empfangende Mitglied ausgewählt. Nach der Auswahl zeigt der Assistent die Kontaktdaten sowie den Saldo der bisherigen Anteilszeichnungen und die Anzahl der Anteile des Mitglieds an. Wenn alle Anteile übertragen wurden, erscheint ein Hinweis zur Beendigung der Mitgliedschaft.

Wichtig

Saldo Anteile des empfangenden Mitglieds wird automatisch ausgeglichen. Es werden nur neue Anteile gezeichnet, die nach dem Ausgleich verbleiben. Sollten alle übertragenen Anteile den Saldo ausgleichen, werden keine neuen Anteile gezeichnet.

Dies hängt vom Feld GGH Übertragung in den Satzungsparametern ab. Nur bei der Option Mit Ausgleich erfolgt der automatische Ausgleich nicht bezahlter Anteile.

Die letzte Seite des Assistenten zeigt eine detaillierte Zusammenfassung. Mit Klick auf Fertigstellen werden die Daten geschrieben.

Ergebnis:

Beim abgebenden Mitglied wird eine Zeile für die übertragenen Anteile eingetragen. Beim empfangenden Mitglied werden zwei Zeilen angelegt:

  • Eine Zeile mit Belegart Teilübertragung und dem Gesamtbetrag im Feld Betrag Übertragung. Falls ein Betrag bei Saldo Anteile steht, wird das Feld Rechnungsbetrag automatisch gefüllt.
  • Eine zweite Zeile mit Belegart Anteile, falls neue Anteile gezeichnet werden.

Nach Genehmigung der Übertragungszeilen können diese in das Buchblatt übertragen werden. Die Buchblattzeilen stellen sich wie folgt dar:

Blau: Umbuchung vom abgebenden Mitglied vom GGH auf Zwischenkonto.
Gelb: Zahlung für nicht bezahlte Anteile (Saldo Anteile) und Umbuchung vom Zwischenkonto auf GGH beim empfangenden Mitglied.
Orange: Rechnung für neue Anteile des empfangenden Mitglieds, Umbuchung vom Zwischenkonto auf GGH und Zahlung für die neuen Anteile. Die neue Rechnung wird mit der Zahlung ausgeglichen. Damit ist sichergestellt, dass das Konto Bezahlte Anteile den aktuellen Stand widerspiegelt und kein Geschäftsguthaben ohne bezahlte Anteile besteht.

Beitritt eines neuen Mitglieds durch GGH-Übertragung

  1. Erfassung des neuen Mitglieds

Über den Assistenten unter Neues Mitglied erstellen, dann wird das beitretende Mitglied mit der Option Eintritt durch Übertragung angelegt.

In diesem Fall erstellt der Assistent keine Beitrittsanteilszeile für das neue Mitglied.

  1. Übertragung der GGH-Anteile

Am abgebenden Mitglied wird unter der Funktion der Assistent GGH an anderes Mitglied übertragen gestartet. Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Erfassung der Menge der zu übertragenden Anteile bzw. des GGH-Betrags.
  • Auf der zweiten Seite Auswahl des empfangenden Mitglieds.

Bei erfolgreicher Übertragung wird eine Beitrittszeile angelegt und falls noch Anteile übrig sind eine zusätzliche Anteilszeile. Es entstehen also maximal zwei Übertragungszeilen.

  1. Prüfung durch den Assistenten

Wenn das empfangende Mitglied die Option „Eintritt durch Übertragung“ hat und keine Anteilszeile mit Haken „Beitritt“ existiert, prüft der Assistent bei Fertigstellung:

Die Menge der zu übertragenden Anteile muss mindestens der Beitrittsmenge laut Satzung entsprechen.

  1. Ergebnis der Übertragung

Bei erfolgreicher Übertragung:

Es wird eine Beitrittszeile angelegt. Falls zusätzliche Anteile übrig bleiben, wird eine weitere Anteilszeile erstellt. Maximal entstehen zwei Übertragungszeilen.

Das Mitglied ist durch Übertragung beigetreten. Die erforderlichen Pflichtanteile für den Beitritt wurden separat angelegt und in der Spalte Beitritt gekennzeichnet.

Buchungsmerkmale Übertragung GGH

Buchungsdatum Genehmigungsdatum
Buchungsdatum Genehmigungsdatum
MGV Belegart Geschäftsguthaben
Konto Geschäftsguthaben und Zwischenkonto Forderungen aus Satzungsparameter

Eine Umbuchung auf AGH stellt sich in den Posten wie folgt dar:

Auf Sachkonto 200072 Geschäftsguthaben fand eine Umbuchung mit Hilfe des Sachkontos 200075 Zwischenkonto Forderungen statt.