Teilkündigung und Beendigung
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Arten der Beendigung
Die Beendigung einer Mitgliedschaft kann unterschiedlicher Art sein:
- Teilkündigung von Genossenschaftsanteilen durch Mitglied
- Vollkündigung durch Mitglied
- Tod des Mitglieds
- Ausschluss des Mitglieds aus der Wohnungsbaugenossenschaft
Kündigung einzelner Geschäftsanteile
Teilweise Reduzierung der gezeichneten Anteile eines Mitglieds unter Einhaltung der Satzungsparameter und korrekter Buchungslogik.
- Mitgliedskarte öffnen Assistent Teilkündigung von Anteilen starten.
- Erfassung im Assistenten
- Anzahl der zu kündigenden Anteile eingeben.
- Feld Geschäftsguthaben wird automatisch berechnet basierend auf dem Ist-Guthaben.
- Prüfungen durch den Assistenten
- Pflichtanteile dürfen nicht gekündigt werden.
- Nicht bezahlte oder unvollständig bezahlte Anteile müssen zuerst gekündigt werden.
- Prüfung gegen Satzungsparameter: Kündigungsfrist und Mindestanteile.
- Folgeschritte im Assistenten
- Erklärungsdatum hinterlegen.
- Zusammenfassungsseite prüfen und mit Fertigstellen bestätigen.
- Systemaktion
- Neue Mitgliedszeile für Teilkündigung wird angelegt.
- Felder Genehmigungsdatum und Fälligkeitsdatum werden im Genehmigungsprozess gefüllt.
Beispiel
| Pflichtanteile | 3 |
| Zusätzliche Anteile | 12 |
| Gesamtwert | 750 EUR |
| Bezahlt | 650 EUR |
| Kündigung | 3 Anteile |
| Restbetrag | 100 EUR |
| Auszahlungsbetrag | 50 EUR |
Buchungen bei Kündigung einzelner Geschäftsanteile
Das Fälligkeitsdatum einer Teilkündigungszeile errechnet sich bei Genehmigung der Listennr. aufgrund der Kündigungsfrist in den Satzungsparametern. Eine Teilkündigungs-Mitgliedszeile stellt sich nach Ihrer Genehmigung und Übertragung an das Buchblatt wie folgt dar:
Das System erstellt bei einer Anteilskündigung eine Splitt Buchung, bei der das Sachkonto für Geschäftsguthaben um den gekündigten Anteilsbetrag reduziert und auf das Zwischenkonto übertragen wird. Die angesprochenen Konten sind in den Satzungsparametern hinterlegt. Das Buchungsdatum wird von der Funktion mit dem Fälligkeitsdatum gleichgesetzt.
Gleichzeitig wird bei einer Reduzierung der Anteilsforderung eine Gutschrift erstellt und damit der noch offene Rechnungsposten ausgeglichen.
Buchungsmerkmale Kündigungsprozess Teilkündigung
| Buchungsdatum | Wirksamkeitsdatum Kündigung aus Einrichtung Satzungsparameter |
| Fälligkeitsdatum | Wirksamkeitsdatum Kündigung aus Einrichtung Satzungsparameter |
| MGV Belegart | Geschäftsguthaben |
| Genossenschaftsbelegart | Teilkündigung |
| Konto | Geschäftsguthaben und GGH Teilkündigung aus Satzungsparameter |
Eine gebuchte Teilkündigung stellt sich in den Posten wie folgt dar: Das Sachkonto 200072 Geschäftsguthaben reduziert sich um den gekündigten Anteilswert und dem Sachkonto 200074 GGH Teilkündigung wird der Betrag zugeschrieben.
| Gutschrift bei Anteils Teilkündigung | |
|---|---|
| Buchungsdatum | Wirksamkeitsdatum Kündigung aus Einrichtung Satzungsparameter |
| Fälligkeitsdatum | Wirksamkeitsdatum Kündigung aus Einrichtung Satzungsparameter |
| Belegart | Gutschrift |
| Genossenschaftsbelegart | Teilkündigung |
| Buchungsgruppe | Mitglied Debitorenbuchungsgruppe aus Satzungsparameter |
| Konto | Mitgliedsdebitor |
| Gegenkonto | Sachkonto Zwischenkonto Forderungen aus Satzungsparameter |
Eine gebuchte Gutschrift bei Teilkündigung stellt sich in den Posten wie folgt dar: Die Anteilsgeldforderung am Debitor 100019 wird durch die Gutschrift vollständig ausgeglichen.
Das Debitorensammelkonto 200060 der Mitglied Debitorenbuchungsgruppe gleicht sich durch die Gutschrift aus.
Das Sachkonto 200075 Zwischenkonto Forderungen gleicht sich durch die Gutschrift aus.
Das Sachkonto für teilgekündigtes Geschäftsguthaben muss im weiteren Verlauf auf das Konto für Auseinandersetzungsguthaben umgebucht werden. Hierfür starten Sie im Menüband der Karte Mitglied den Aufruf GGH Anteilskündigung an AGH.
| Umbuchung GGH Anteilskündigung an AGH | |
|---|---|
| Buchungsdatum | Vorgabe aus Inforegister Optionen des Umbuchungsreports |
| Fälligkeitsdatum | Vorgabe aus Inforegister Optionen des Umbuchungsreports |
| MGV Belegart | Teilkündigung/Auseinandersetzung |
| Genossenschaftsbelegart | Teilkündigung |
| Konto | GGH Teilkündigung und Auseinandersetzungsguthaben aus Satzungsparameter |
Eine Umbuchung auf AGH stellt sich in den Posten wie folgt dar: Das Sachkonto 200074 Mitglieder GGH Teilkündigung reduziert sich um den gekündigten Anteilswert und dem Sachkonto 200071 Mitglieder Auseinandersetzungsguthaben wird der Betrag zugeschrieben.
Der letzte Buchungsschritt ist die Übertragung des Auseinandersetzungsguthabens an den Debitor. Hierfür starten Sie im Menüband der Karte Mitglied den Aufruf AGH an Debitor.
Die Umbuchungsfunktion erzeugt eine Splitt Buchung, bei der das Auseinandersetzungsguthaben dem Debitor gutgeschrieben wird. Die debitorische Gutschrift wird mit einem Zahlungsformcode aus den Satzungsparametern gebucht, damit später im Zahlungsverkehr ein Auszahlungsvorschlagslauf entsprechend auf diese Posten filtern kann.
| Feld | Umbuchung AGH an Debitor |
|---|---|
| Buchungsdatum | Vorgabe aus Inforegister Optionen des Umbuchungsreports |
| Fälligkeitsdatum | Vorgabe aus Inforegister Optionen des Umbuchungsreports |
| MGV Belegart | Auseinandersetzung |
| Genossenschaftsbelegart | Zahlung AGH |
| Konto | Auseinandersetzungsguthaben aus Satzungsparameter und Mitglieds-Debitor |
Eine Umbuchung auf AGH stellt sich in den Posten wie folgt dar: Das Sachkonto 200071 Mitglieder Auseinandersetzungsguthaben reduziert sich um den gekündigten Anteilswert und das Debitorensammelkonto 200060 der Mitglied Debitorenbuchungsgruppe erhöht sich entsprechend.
Der Debitor 100019 hat einen Gutschriftposten erhalten, welcher durch Auszahlung ausgeglichen werden kann.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedskarte öffnen und unter Aktionen Beendigung der Mitgliedschaft auswählen.
Wenn noch offene Forderungen bestehen, zeigt der Assistent – wie bei einer Teilkündigung – die Anzahl der betroffenen Anteile sowie den zurückzubuchenden Betrag an.
Hinweis
Das Feld Gutschrift buchen aktiviert lassen. Dadurch wird bei der späteren Buchung der genehmigten Kündigungszeile automatisch eine zusätzliche Buchblattzeile für die Gutschrift auf den Debitor erstellt.
Im Feld Beendet durch stehen folgende Beendigungsgründe zur Auswahl:
- Kündigung
- Ausschluss
- Tod
- Tod frühere Jahre
- Erlöschen juristische Person
- Kündigung frühere Jahre
Hinweis
Ist der Mitglieds-Debitor noch einem bestehenden Einheitenvertrag zugeordnet, zeigt das System eine entsprechende Meldung an.
Je nach gewähltem Beendigungsgrund sind die nachfolgenden Datumsfelder editierbar.
Das Feld Erhalten am muss je nachdem, welche Option im Feld Beendet durch ausgewählt wurde, mit entsprechendem Datum versehen werden:
| Beendet durch | Beschreibung |
|---|---|
| Kündigung | Datum des Eingangs der Kündigung im Unternehmen |
| Ausschluss | Datum des Beschlusses zum Ausschluss |
| Tod | Datum des Eingangs der Todesnachricht |
| Tod frühere Jahre | Datum des Eingangs der Todesnachricht |
| Übertragung | Datum des Eingangs des Übertragungswunsches |
| Erlöschen jur. Person | Datum des Eingangs der Löschungsmitteilung |
| Kündigung frühere Jahre | Datum des Eingangs der Kündigung |
Im Feld Gestorben am wird das Datum eingetragen, wenn der Beendigungsgrund Tod des Mitglieds lautet.
| Beendet zum | Beschreibung |
|---|---|
| Tod frühere Jahre | Datum, zu dem das Mitglied ausgeschieden wäre |
| Kündigung frühere Jahre | Datum, zu dem das Mitglied laut Satzung ausgeschieden wäre |
Das Feld Beendet am muss mit entsprechendem Datum versehen werden, je nachdem, welche Option im Feld Beendet durch ausgewählt wurde.
| Beendet durch | Beschreibung |
|---|---|
| Kündigung | Datum des Kündigungsschreibens |
| Ausschluss | Datum des Beschlusses zum Ausschluss |
| Tod | Datum des Eingangs der Todesnachricht |
| Tod frühere Jahre | Datum des Eingangs der Todesnachricht |
| Übertragung | Datum der Genehmigung der Übertragung |
| Erlöschen jur. Person | Datum des Eingangs der Löschungsmitteilung |
| Kündigung frühere Jahre | Datum des Kündigungsschreibens |
Das Feld Ende wirksam zum errechnet sich anhand der gemachten Eingaben und anhand der Kündigungsfrist, die in den Satzungsparametern hinterlegt wurde. Es ist das Datum, zu dem die Anteile ausgebucht werden und das Datum + 1T, zu dem die Anteile auf AGG umgebucht werden. Lediglich bei zwei Optionen im Feld Beendet durch muss eine Eingabe gemacht werden.
| Beendet durch | Beschreibung |
|---|---|
| Tod frühere Jahre | Datum der Kenntnis über den Tod des Mitglieds |
| Kündigung frühere Jahre | Datum des tatsächlichen Ausscheidens laut Satzung |
| Ausschluss | Immer Ende des Geschäftsjahres |
Abschluss
Auf der letzten Seite wird eine Zusammenfassung der Programmaktivitäten angezeigt. Mit Klick auf Fertigstellen erzeugt der Assistent eine neue Mitgliedszeile.
Die Beendigung wird erst wirksam, wenn die Kündigungszeile durch den Genehmigungsprozess der Listennummer freigegeben wurde.
Im Inforegister Beendigung auf der Karte Mitglied werden alle relevanten Felder angezeigt. Diese werden je nach Arbeitsschritt automatisch vom System gefüllt.
Buchungsmerkmale Kündigungsprozess Beendigung
Das Fälligkeitsdatum einer Kündigungszeile errechnet sich bei Genehmigung der Listennr. aufgrund der Kündigungsfrist in den Satzungsparametern. Eine Kündigungszeile stellt sich nach Ihrer Genehmigung und Übertragung an das Buchblatt wie folgt dar:
Das System erstellt bei einer Anteilskündigung eine Splitt Buchung, bei der das Sachkonto für Geschäftsguthaben um den gekündigten Anteilsbetrag reduziert und auf das Zwischenkonto übertragen wird. Die angesprochenen Konten sind in den Satzungsparametern hinterlegt. Das Buchungsdatum wird von der Funktion mit dem Fälligkeitsdatum gleichgesetzt.
Gleichzeitig wird bei einer Reduzierung der Anteilsforderung eine Gutschrift erstellt und damit der noch offene Rechnungsposten ausgeglichen.
| Anteilskündigung | |
|---|---|
| Buchungsdatum | Wirksamkeitsdatum Kündigung aus Einrichtung Satzungsparameter |
| Fälligkeitsdatum | Wirksamkeitsdatum Kündigung aus Einrichtung Satzungsparameter |
| MGV Belegart | Geschäftsguthaben/Ausgeschieden |
| Genossenschaftsbelegart | Ende Mitgliedschaft |
| Konto | Geschäftsguthaben und GGH Beendetes Mitglied aus Satzungsparameter |
Eine gebuchte Teilkündigung stellt sich in den Posten wie folgt dar: Das Sachkonto 200072 Mitglieder Geschäftsguthaben reduziert sich um den gekündigten Anteilswert und dem Sachkonto 200073 GGH Beendetes Mitglied wird der Betrag zugeschrieben.
| Gutschrift bei Anteilskündigung | |
|---|---|
| Buchungsdatum | Wirksamkeitsdatum Kündigung aus Einrichtung Satzungsparameter |
| Fälligkeitsdatum | Wirksamkeitsdatum Kündigung aus Einrichtung Satzungsparameter |
| Belegart | Gutschrift |
| Genossenschaftsbelegart | Teilkündigung |
| Buchungsgruppe | Mitglied Debitorenbuchungsgruppe aus Satzungsparameter |
| Konto | Mitgliedsdebitor |
| Gegenkonto | Sachkonto Zwischenkonto Forderungen aus Satzungsparameter |
Eine gebuchte Gutschrift bei Teilkündigung stellt sich in den Posten wie folgt dar: Die Anteilsgeldforderung am Debitor 100019 wird durch die Gutschrift vollständig ausgeglichen.
Das Debitorensammelkonto 200060 der Mitglied Debitorenbuchungsgruppe gleicht sich durch die Gutschrift aus.
Das Sachkonto 200075 Zwischenkonto Forderungen gleicht sich durch die Gutschrift aus.
Das Sachkonto für gekündigtes Geschäftsguthaben muss im weiteren Verlauf auf das Konto für Auseinandersetzungsguthaben umgebucht werden. Hierfür starten Sie im Menüband der Karte Mitglied den Aufruf GGH Anteilskündigung an AGH.
Die Umbuchungsfunktion erzeugt eine Splitt Buchung, bei der das teilgekündigte Geschäftsguthaben auf das Konto für Auseinandersetzungsguthaben übertragen wird. Sollte bei der Teilkündigung die Gutschriftsbuchung auf den Debitor versäumt worden sein, so kann diese nachträglich bei diesem Arbeitsschritt angestoßen werden, indem das Feld Unbezahlte Anteile rückbuchen aktiviert ist. Der letzte Buchungsschritt ist die Übertragung des Auseinandersetzungsguthabens an den Debitor. Hierfür starten Sie im Menüband der Karte Mitglied den Aufruf AGH an Debitor.
| GGH Anteilskündigung an AGH | Startet die Stapelverarbeitung Umbuchungen Mitglied beenden. Bucht – je nach Teil- oder Vollkündigung – das gekündigte Geschäftsguthaben des Mitglieds auf das Konto für Auseinandersetzungsguthaben (hinterlegt in den Satzungsparametern). |
| AGH an Debitor | Startet die Stapelverarbeitung Umbuchungen Mitglied beenden. Bucht – je nach Teil- oder Vollkündigung – das Auseinandersetzungsguthaben auf den Mitglieds-Debitor. |
| GGH Anteilskündigung an Haftzeit (Österreich-Version) | Startet die Stapelverarbeitung Umbuchungen Mitglied beenden. Bucht – je nach Teil- oder Vollkündigung – das gekündigte Geschäftsguthaben des Mitglieds auf das Konto für Haftzeit (hinterlegt in den Satzungsparametern). |
| Haftzeit an AGH (Österreich-Version) | Startet die Stapelverarbeitung Umbuchungen Mitglied beenden. Bucht – je nach Teil- oder Vollkündigung – den Saldo vom Haftzeitkonto des Mitglieds auf das Konto für Auseinandersetzungsguthaben (hinterlegt in den Satzungsparametern). |
Tod des Mitglieds und Verwaltung der Erben
GenG § 77 Tod des Mitglieds
(1) Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf den Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können das Stimmrecht in der Generalversammlung nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben.
(2) Die Satzung kann bestimmen, dass im Falle des Todes eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch dessen Erben fortgesetzt wird. Die Satzung kann die Fortsetzung der Mitgliedschaft von persönlichen Voraussetzungen des Rechtsnachfolgers abhängig machen. Für den Fall der Beerbung des Erblassers durch mehrere Erben kann auch bestimmt werden, dass die Mitgliedschaft endet, wenn sie nicht innerhalb einer in der Satzung festgesetzten Frist einem Miterben allein überlassen worden ist. (3) Der Tod des Mitglieds sowie der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft, im Falle des Absatzes 2 auch die Fortsetzung der Mitgliedschaft durch einen oder mehrere Erben, sind unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen. Die Erben des verstorbenen Mitglieds sind unverzüglich von der Eintragung zu benachrichtigen. (4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft des Erben gelten die §§ 73 und 75, im Falle der Fortsetzung der Mitgliedschaft gilt § 76 Abs. 4 entsprechend.
Verstirbt ein Mitglied wird dieses mit dem Grund Beendet durch Tod oder Tod frühere Jahre, wenn die Meldung verspätet in der Genossenschaft bekannt wird, beendet. Anschließend besteht die Möglichkeit den Erben das Geschäftsguthaben auszubezahlen oder auch einen oder mehrere Erben in die Genossenschaft eintreten zu lassen und das Geschäftsguthaben an die neuen Mitglieder zu übertragen.
In beiden Fällen wird zunächst die Mitgliedschaft des verstorbenen Mitglieds beendet, in dem die entsprechende Mitgliedskarte über den Assistenten Beendigung der Mitgliedschaft gestartet wird. Dort werden alle erforderlichen Daten erfasst.
Wurde das Mitglied beendet, muss das Geschäftsguthaben auf das Auseinandersetzungsguthaben übertragen werden (nur bei mehreren Erben). Dazu wird der Assistent GGH Anteilskündigung an AGH ausgeführtt und im Anschluss die Buchblattzeilen verbucht.
Wichtig
Die Umbuchung der GGH Anteilskündigung auf AGH erfolgt ausschließlich, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Im Falle eines einzelnen Erben, der im gleichen Jahr in die Genossenschaft eintritt (siehe GenG §77 Tod des Mitglieds (1)), darf keine Umbuchung auf AGH vorgenommen werden, da die GGH-Anteile an das neue Mitglied übertragen werden müssen. Eine detaillierte Erläuterung hierzu erfolgt in einem späteren Abschnitt.
(2) Die Satzung kann bestimmen, dass im Falle des Todes eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch dessen Erben fortgesetzt wird.
Erben erfassen
Nach der Erfassung des Mitglieds sind die Erben anzulegen. Für die Auszahlung des Erbes müssen die Erben zunächst als Debitoren im System angelegt und anschließend mit dem entsprechenden Mitglied verknüpft werden.
Die Karte des betreffenden Mitglieds öffnen und im Menüband die Schaltfläche Erben auswählen. Über das Lookup im Feld Debitorennr. können die zuvor angelegten Erben aus der Debitorenübersicht ausgewählt und mit dem Mitglied verknüpft werden.
Im Feld Anteil Betrag ist für jeden Erben die jeweilige Erbsumme einzutragen. Das Feld Differenzbetrag im Tabellenfuß dient als Kontrollinstrument.
Hinweis
Am Ende darf keine Differenz bestehen; das Auseinandersetzungsguthaben muss vollständig auf die Erben verteilt sein.
Falls die Bankverbindung des Erben für die Auszahlung bereits bekannt ist, kann diese über das Feld Bankcode als Debitorenbankverbindung erfasst oder ausgewählt werden.
Auszahlung an Erben
Für die Auszahlung an die Erben muss das Auseinandersetzungsguthaben auf die jeweiligen Erben umgebucht werden. In der Karte Mitglied die Funktion Umbuchungen AGH an Debitor auswählen.
Die Stapelverarbeitung entsprechend ausfüllen und starten. Anschließend das Buchblatt öffnen.
Wichtig
Vor dem Start der Stapelverarbeitung sicherstellen, dass in den Satzungsparametern im Inforegister Buchung im Feld Erbenauszahlung Zahlungsformcode ein gültiger Wert hinterlegt ist. Dieser Zahlungsformcode wird vom System in die Buchblattzeilen übernommen, um die spätere Auszahlung des Geschäftsvorfalls zu ermöglichen. Die Spalte Zahlungsformcode kann über Personalisieren eingeblendet werden.
Das System bucht das Auseinandersetzungsguthaben anteilig auf die als Erben erfassten Debitoren. Es ist sicherzustellen, dass bei den Debitoren die Bankverbindungen hinterlegt sind. Anschließend kann unter Mitglieder Zahlungen der Zahlungsvorschlag erstellt und daraus eine Zahlungsdatei generiert werden.
Der Auszahlungsvorschlag kann im Inforegister Mitglied bei Bedarf auf das verstorbene Mitglied eingeschränkt werden. Hierzu im Inforegister Optionen die Zahlungsform ERB auswählen, die auch in den Satzungsparametern hinterlegt wurde.
Unter Mitglieder Zahlungen > Fibu Buch.-Blatt kann die Mitgliederverwaltung Lastschrift eingesehen werden.
Die weitere Bearbeitung des Zahlungsvorschlags (Erstellung der Zahlungsdatei und Verbuchung des Zahlungsvorschlags) erfolgt wie gewohnt.
Erben werden Mitglieder (im Folgejahr)
Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere Erben bereits Mitglied der Genossenschaft sind oder aufgrund des Erbes eine Mitgliedschaft beantragen möchten. Zunächst wird das verstorbene Mitglied beendet, das Geschäftsguthaben auf das Auseinandersetzungsguthaben übertragen und die Erben erfasst. Im Beispiel gibt es drei Erben:
- Erbe 1 möchte ausschließlich die Auszahlung des Erbes.
- Erbe 2 möchte Mitglied werden.
- Erbe 3 ist bereits Mitglied.
Zunächst einen Debitor markieren, der Mitglied ist oder Mitglied werden möchte, und die Funktion Erben als Mitglied anlegen starten.
Das System prüft, ob der Debitor bereits als aktives Mitglied vorhanden ist, und zeigt eine entsprechende Meldung. Wird die Abfrage bestätigt, wird die Mitgliedsnummer in das Feld Zugehörige Mitgliedsnr. übernommen. Bei Verneinung wird die Verarbeitung abgebrochen.
Für den Erben, der Mitglied werden möchte, wird die Funktion erneut gestartet. Da keine bestehende Mitgliedschaft gefunden wird, öffnet sich der Assistent Neues Mitglied anlegen. Die Feldwerte sind aufgrund des Prozesses voreingestellt und müssen in der Regel nicht angepasst werden. Alle erforderlichen Daten im Assistenten ausfüllen und die Verarbeitung mit Fertigstellen abschließen.
Wichtig
Das neu eingetretene Mitglied muss vor Start des Assistenten Erbfolge abwickeln genehmigt und gebucht sein.
Nachdem bei allen Erben, die ihr Erbe als Geschäftsguthaben erhalten möchten, eine Mitgliedsnummer hinterlegt wurde, die Funktion Erbfolge abwickeln starten. Im Assistenten das Datum des Erbantritts eintragen.
Auf der nächsten Seite werden die Erben angezeigt, deren Geschäftsguthaben auf eine Mitgliedschaft übertragen werden kann. Bei Bedarf kann im Feld Betrag Auszahlung ein Betrag eingetragen werden, der direkt ausgezahlt wird und nicht in Anteile umgewandelt wird. Das Feld Anzahl Anteile bei Übertragung zeigt die Anzahl der Anteile, die mit dem neuen Geschäftsguthaben gezeichnet werden. Der Wert passt sich an, sobald ein Auszahlungsbetrag erfasst wird. Das Geschäftsguthaben muss durch den Wert eines Anteils teilbar sein. Bei nicht vollständig bezahlten Anteilen erstellt das System eine Rechnung für den Differenzbetrag.
Am Ende des Assistenten wird eine Zusammenfassung angezeigt. Mit Fertigstellen wird die Verarbeitung gestartet. Den Mitgliedern werden neue Anteilszeilen hinzugefügt und das Geschäftsguthaben auf das Zwischenkonto umgebucht. Erst nach Genehmigung erfolgt die Umbuchung des Geschäftsguthabens vom Zwischenkonto auf das Konto des empfangenden Mitglieds. Neue Mitglieder erhalten automatisch einen Postenausgleich auf den gebuchten Pflichtanteil.
Hinweis
Die neuen Anteilszeilen werden nicht automatisch genehmigt und gebucht. Dieser Vorgang erfolgt nachgelagert über den Genehmigungsprozess. Rechnungsposten können anschließend mit den gebuchten Zahlungsposten (Erbfolgebuchung) ausgeglichen werden.
Das verbleibende Erbe, das ausgezahlt werden soll, wird den entsprechenden Debitoren gutgeschrieben. Hierfür am verstorbenen Mitglied die Umbuchungsfunktion AGH an Debitor starten. Nach Durchführung der Gutschriftsbuchung kann die Auszahlung über den Mitglieder-Zahlungsverkehr erfolgen.
Ein Erbe wird sofort Mitglied (laufendes Jahr)
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Erbe im selben Jahr, in dem das Mitglied verstorben ist, in die Genossenschaft eintritt. Dies ist ausschließlich mit einem Erben möglich, nicht mit mehreren.
Hinweis
Grundlage ist § 77 Absatz 2 GenG. Die Satzung kann bestimmen, dass die Mitgliedschaft eines verstorbenen Mitglieds durch einen Erben fortgesetzt wird. Bei mehreren Erben kann die Satzung festlegen, dass die Mitgliedschaft endet, sofern sie nicht innerhalb einer festgesetzten Frist einem Miterben allein überlassen wird.
Arbeitsschritte im Überblick:
- Keine Umbuchung auf AGH durchführen
- Einen Haupterben erfassen und freigeben
- Erben als Mitglied anlegen
- Erbfolge abwickeln
Zunächst den Tod des verstorbenen Mitglieds erfassen. Anschließend in der Übersicht Mitglied Erben den Erben anlegen, indem die entsprechende Debitornummer ausgewählt, der gesamte Nachlassbetrag im Feld Anteil Betrag eingetragen und die Funktion Freigeben gestartet wird.
Danach den Erben über die Funktion Erben als Mitglied anlegen als Mitglied im System anlegen. Der Assistent Neues Mitglied anlegen unterstützt bei der Erfassung. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Feldern Erklärungsdatum und Genehmigungsdatum, da die vorbelegten Werte gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Nach der Erfassung des Erben als Mitglied die Funktion Erbfolge abwickeln starten. Der Assistent GGH an anderes Mitglied übertragen öffnet sich. Die Datumswerte sind mit dem Arbeitsdatum vorbelegt und müssen gegebenenfalls geändert werden.
Mitglieder, deren Erbe unmittelbar nach dem Todesfall eintritt, werden durch eine Kombination aus Beendigung und Übertragung abgewickelt. Am Ende die Statistik des neuen Mitglieds kontrollieren.
Sonstige Verbindlichkeiten an Erben übertragen
Neben dem Geschäftsguthaben können weitere Guthaben wie WBP, VWL, VWL-Prämie oder Überzahlungen vorhanden sein oder durch Dividendenausschüttungen entstehen. Diese Beträge sind ebenfalls an die Erben (Mitglied oder Nicht-Mitglied) zu übertragen.
Die Umbuchungsfunktion Sonst. Verbind. an Erben verwendet die in den Satzungsparametern hinterlegte Debitorenbuchungsgruppe. Für die Umbuchung der sonstigen Verbindlichkeiten an einen der hinterlegten Erben die Funktion Umbuchen > Sonst. Verbind. an Erben starten. Die Ausführung erfolgt zum eingestellten Arbeitsdatum und erzeugt Buchblattzeilen mit dem Buchungsdatum des Arbeitsdatums.
Im Fenster die Erben auswählen, die den Betrag erhalten sollen.
Sind mehrere Erben hinterlegt, öffnet sich ein Übersichtsfenster zur Auswahl des Erben. Nach Bestätigung mit OK und der Sicherheitsabfrage mit Ja informiert das System über die erzeugten Buchblattzeilen. Anschließend das Buchblatt öffnen und buchen.
Hinweis
- Es erfolgt kein Postenausgleich.
- Ohne Guthabenbetrag am verstorbenen Mitglied wird keine Funktion ausgeführt.
- Prüfung erfolgt auf das Feld Beendet durch, um sicherzustellen, dass das Mitglied verstorben ist.
- Der Erbe muss als Debitor im System vorhanden und mit dem verstorbenen Mitglied verknüpft sein.
- Die Umbuchungsfunktion wird immer zum Arbeitsdatum ausgeführt.