Dividende und Dividendenbesteuerung

Einführung

Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den die Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet. Die Höhe orientiert sich am Unternehmensgewinn, wobei ein Teil des Gewinns üblicherweise den Rücklagen zugeführt wird, um Investitionen zu finanzieren. Privatpersonen in Deutschland müssen Dividenden mit der Abgeltungssteuer versteuern.

Einrichtung der Dividendenberechnung

Voraussetzung für die Berechnung ist eine korrekte Einrichtung in den Satzungsparametern. Im Inforegister Dividende werden die Konten für die Übertragung der Dividendenberechnung an das Buchblatt hinterlegt.

Satzung

Es ist sicherzustellen, dass:

  • Ertragssteuerdaten und ggf. Ertragssteuerbefreiungen auf den Mitgliedskarten korrekt gepflegt sind.
  • Die Buchblattvorlage ordnungsgemäß eingerichtet wurde.

Dividendenbesteuerung (Abgeltungssteuer)

  • Einführung: Seit 01.01.2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG).
  • Steuersatz:
    • 25 % Abgeltungssteuer
    • 5,5 % Solidaritätszuschlag
    • ggf. Kirchensteuer (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, 9 % in anderen Bundesländern)
  • Gesamtbelastung:
    • Ohne Kirchensteuer: 26,375 %
    • Mit Kirchensteuer: ca. 27,819 % (8 %) bzw. 27,995 % (9 %)

Formel: Suche

Beispielrechnung bei 100 EUR Ertrag und 9 % Kirchensteuer:

  • Abgeltungssteuer: 24,45 EUR
  • Solidaritätszuschlag: 1,34 EUR
  • Kirchensteuer: 2,20 EUR
  • Gesamt: 27,99 EUR

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

  • Seit 01.01.2015 wird Kirchensteuer automatisch einbehalten, sofern Kirchensteuerpflicht besteht.
  • Voraussetzung: Erfassung der Religionszugehörigkeit und Kirchensteuersatz.
  • Abführung erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern.

Erfassung der Ertragssteuerdaten

Öffnen der Mitgliedskarte → Inforegister Ertragssteuer.

Mitglied

Definition juristische Person/Kommune über entsprechende Felder.

Erfassung von Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung über Menüband Mitglied/Ertragssteuerbefreiung. Aktualisierung der Mitgliedskarte mit F5.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Seit dem 01. Januar 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch einbehalten, sofern Kirchensteuerpflicht besteht. Dies betrifft alle Mitglieder kirchensteuerpflichtiger Religionsgemeinschaften, deren Kapitaleinkünfte den Sparerpauschbetrag überschreiten.

Erteilt ein Mitglied keinen Freistellungsauftrag oder übersteigen die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag, führt die Wohnungsbaugenossenschaft vom übersteigenden Betrag automatisch 25 % Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Der Sparerpauschbetrag beträgt derzeit:

  • 801 EUR für Einzelpersonen
  • 1.602 EUR für Verheiratete

Früher mussten Sparer die Kapitaleinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben, um die Kirchensteuer korrekt abzuführen. Seit 2015 erfolgt die Abführung automatisch zusammen mit der Kapitalertragsteuer.

Damit die Kirchensteuer abgeführt werden kann, muss die Religionszugehörigkeit erfasst werden. Diese wird einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt.

Kirchensteuerdaten über KiStA-Schnittstelle

Die Kirchensteuerdaten dürfen nicht manuell auf der Mitgliedskarte gepflegt werden. Sie sind über die KiStA-Schnittstelle beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzufragen.

Funktion der KiStA-Schnittstelle:

  • Ermittlung aktiver Mitglieder für die nächste Dividendenberechnung
  • Übertragung relevanter Daten in die Schnittstellen-Tabelle
  • Erstellung einer XML-Anfrage-Datei für die ELMA-Schnittstelle
  • Import der Antwortdateien in RELion und Ergänzung der Anfragezeilen mittels UUID

Datensätze mit Kirchensteuerinformationen können anschließend per Übernahme-Funktion in die Stammdaten übertragen werden. Eine manuelle Bearbeitung ist nicht zulässig. Bei Sperrvermerk oder fehlender Religionszugehörigkeit wird das Feld Kirchensteuer abführen auf NEIN gesetzt.

Datensätze mit Returncodes sind nachzubearbeiten. Je nach Fehler ist eine erneute Anfrage erforderlich. Regelanfragen erfolgen einmal jährlich im Zeitraum September/Oktober. Anlassanfragen sind bei neuen Mitgliedern oder auf deren Aufforderung möglich.

Rechtliche Grundlagen

  • § 51a EStG: Informationssystem zur Erhebung der Religionszugehörigkeit und IdNr für Kirchensteuerabzug
  • § 43a EStG: Abführung von Kapitalertragsteuer Kirchensteuerabzugsverpflichtete (KiStAV) sind zur Abführung von Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer verpflichtet.

Hinweis

Wir empfehlen bei weiteren fachlichen Fragen das Bundeszentralamt für Steuern.

Vorbereitende Maßnahmen

Überprüfung der Einrichtungsfelder in der Karte Satzungsparameter für die KiStA-Schnittstelle sowie Hinterlegung des Dateipfades für die Export-Datei.

Steuer

Erläuterung der Anfragearten

Das Ziel der Anfrage ist natürlich immer, am Ende einen Religionsschlüssel und Kirchensteuersatz oder einen Sperrvermerk je Mitglied zurückzubekommen. Damit das BZSt die Antwort bezüglich der Kirchensteuerbehandlung liefern kann, wird die Steuer-ID-Nummer des Mitgliedes benötigt. Ist die Steuer-ID-Nummer nicht bekannt, können die Kontaktdaten zur Identifizierung übermittelt werden. Es gibt drei unterschiedliche Arten der Anfrage, die an das BZSt innerhalb einer Anfragedatei gestellt werden können:

Anfrageart 1 Anfrage nach einer Steuer-Identnummer mit Hilfe der Übermittlung der Kontaktdaten.
Anfrageart 2 Anfrage nach dem Kirchensteuermerkmal (Religionsschlüssel und Kirchensteuersatz oder Sperrvermerk) mit Hilfe der Übermittlung der Steuer-Identnummer.
Anfrageart 3 Kombinierte Anfrage nach dem Kirchensteuermerkmal und Steuer-ID-Nummer mit Hilfe der Übermittlung der Kontaktdaten.

Wichtig

Die KiStA-Schnittstelle von RELion verwendet die Anfrageart 1 nicht, da die Anfrageart 3 wesentlich effektiver ist und eine erneute Anfrage erspart.

Darüber hinaus wird in der Schnittstelle automatisch ermittelt, für welches Mitglied welche Anfrageart zum Tragen kommt. Ist eine Steuer-Identnummer am Mitgliedskontakt gespeichert, verwendet RELion Anfrageart 2. Bei fehlender Steuer-Identnummer wird Anfrageart 3 gesetzt.

Returncodes

Code Bezeichnung Beschreibung
1 Keine IdNr. ermittelt Person nicht gefunden oder nicht eindeutig identifiziert. IdNr beim Mitglied erfragen.
2 IdNr. ist nicht im Bestand IdNr nicht enthalten. Erneute Anfrage mit Personendaten oder IdNr beim Mitglied erfragen.
3 IdNr. wurde stillgelegt IdNr ungültig. Erneute Anfrage mit Personendaten erforderlich.
4 Berechtigung zum Abruf wurde nicht bestätigt Identität nicht bestätigt. Daten prüfen und erneut anfragen.
5 Regelanfrage ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig Anfrage außerhalb des zulässigen Zeitraums. Zum richtigen Zeitpunkt erneut stellen.
6 Bearbeitung der Anfrage verzögert sich Rückstand bei Sperrvermerken. Antwort erfolgt später, keine erneute Anfrage stellen.
7 Anfragedatum ist nicht zulässig Datum fehlerhaft. Anfrage mit korrigiertem Datum erneut stellen.
99 Keine im Produktivsystem zulässige IdNr IdNr ungültig (z. B. beginnt mit 0). Sicherstellen, dass keine Testdaten verwendet werden.

Returncode

Beispiel XML-Anfrage und -Anwortdatei

XML-Antwort mit Returncode

XML-Returncode

XML-Antwort mit zurück gelieferter Steuer-Identnummer und einem Sperrvermerk

XML-Steuerid

XML-Antwort mit Kirchensteuermerkmal, Kirchensteuersatz und Religionsschlüssel

XML-Kirchensteuer

Schrittanleitung Anfragedatei

Erster Schritt

In der Übersicht der KiStA-Schnittstelle wird ein neuer Datensatz angelegt. Die folgenden Felder sind zu befüllen:

KistaSchnittstelle

Bezeichnung Beschreibung
Code Alphanumerisch, muss eindeutig sein. Dient der internen Verwendung und wird nicht in der Anfragedatei gespeichert.
Datei-ID Alphanumerisch, max. 3 Zeichen. Dient der Unterscheidung des Dateinamens. Das System ergänzt automatisch weitere Ziffern.
Konto-ID BZStOnline-Portal Benutzerkennung oder Zertifikat. Darf nur Ziffern enthalten. Wird im Dateinamen und im XML-Header verwendet.
Anfragetyp Optionsfeld Regelanfrage oder Anlassanfrage. Mischformen sind nicht zulässig.
Grund der Anlassanfrage Pflichtfeld bei Anlassanfrage. Auswahl aus vordefinierten Optionen des BZSt.
Ordnungsbegriff Max. 40 Zeichen. Kennzeichnung der gesamten Anfrage. Vorbelegung aus Code und Erstellungsdatum.
Art der Verarbeitung Pflichtfeld Testlauf oder Produktionslauf. Wird im XML-Header eingetragen.
UUID Anfrage Systemfeld Eindeutige Kennung nach RFC 4122, dient der Zuordnung von Anfrage und Antwort.
Fehlernachricht Systemfeld aus Antwortdatei Enthält Beschreibung datensatzübergreifender Fehler.

Hinweis

Die Konto-ID wird nach jeder erfolgreichen Anmeldung im BZStOnline-Portal angezeigt. Das BZSt lehnt Dateien mit falscher Konto-ID ab. Fehleingaben sind zu vermeiden.

Zweiter Schritt

Über AktionenKiStA-SchnittstelleVorgang erstellen wird der Anfragevorgang gestartet.

Bei Regelanfragen werden alle aktiven Mitglieder berücksichtigt, die bei der nächsten Dividendenberechnung relevant sind. Bei Anlassanfragen erfolgt die Auswahl der Mitglieder manuell.

Abfragezeilen

Das System teilt die Mitglieder automatisch in Anfrage-Pakete auf, um die Datensatzbegrenzung einzuhalten.

Änderung des Dateinamens:

  1. Konto-ID entfernen
  2. Datei-ID ändern
  3. Konto-ID erneut einfügen

Dritter Schritt

In der KiStA-Schnittstelle ist zu prüfen, ob Zeilen mit dem Status Zurückgestellt vorhanden sind.

  • Bereinigung dieser Zeilen durch Korrektur der Mitgliedsdaten.
  • Aktualisierung der KiStA-Zeilen über Aktionen → KiStA-Zeilen aktualisieren.

Karte

Falls nicht alle Zeilen bereinigt werden können, erfolgt zunächst der Export der Zeilen mit Status Neu. Für zurückgestellte Zeilen wird später eine separate Anfrage durchgeführt. Die Funktion Zurückgestellte Zeilen neu erstellen steht hierfür zur Verfügung.

Suche

Vierter Schritt

Nach erfolgreicher Bearbeitung der KiStA-Zeilen wird die Anfragedatei über die Funktion KiStA-Zeilen exportieren erstellt.

  • Die Datei wird im hinterlegten Dateipfad gespeichert.
  • Erstellung der Datei je KiStA-Schnittstelle und Übermittlung an das BZSt.

Import und Verarbeitung der Antwortdateien

Schrittanleitung der Antwortdateien.

Erster Schritt

Der Import der Antwortdateien erfolgt je zugehöriger KiStA-Schnittstelle Karte über die Funktion KiStA Antwortdatei importieren.

Antwortdatei

Die zu importierende Datei wird ausgewählt und mit Öffnen bestätigt.

Zweiter Schritt

Durch den Import einer Antwortdatei werden die Felder Kirchensteuer abführen, Religionsschlüssel, Kirchensteuersatz sowie ggf. Returncode mit Werten gefüllt. Alle Zeilen mit Kirchensteuermerkmalen können unmittelbar auf die Stammdaten übertragen werden. Hierfür wird die Funktion KiStAM übernehmen verwendet.

Report

Nach der Übertragung der Daten auf das Mitglied erhalten die betreffenden Zeilen den Status Übernommen.

Zeilen, denen das BZSt kein Kirchensteuermerkmal zuordnen konnte, enthalten einen Returncode. Diese müssen gemäß der Returncodebeschreibung bearbeitet und erneut angefragt bzw. exportiert werden.

Die übernommenen Werte sind sowohl auf der Mitgliedskarte als auch in der Untertabelle KiStA-Schnittstelle Abfragezeilen sichtbar. Die Untertabelle wird über MitgliedKiStA-Schnittstelle Abfragezeilen geöffnet.

Abfragezeilen

Dritter Schritt

Für eine erneute Anfrage von KiStA-Zeilen mit Returncode wird in der Übersicht KiStA-Schnittstelle der gewünschte Vorgang geöffnet.

Über KiStA-Schnittstelle → Zeilen mit Returncode neu erstellen werden alle KiStA-Zeilen mit aktivierten Returncodes (Kennzeichnung durch Haken in der Returncodeübersicht) zu einer neuen Anfragedatei zusammengeführt.

Returncodes

Der neu erstellte Anfragevorgang kann anschließend wie gewohnt über die Kartenansicht weiterbearbeitet werden.

Buchungssystematik der Dividendenberechnung

Im Inforegister Dividende der Einrichtungskarte Satzungsparameter sind sämtliche erforderlichen Parameter für die Kontierung der Buchungssätze im Rahmen der Dividendenberechnung hinterlegt.

Dividende

Gesetzliche Freigrenzen:

Gesetzliche Freigrenzen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Überschreitet der Dividendenbetrag die gesetzliche Freigrenze, wird der gesamte Betrag versteuert. Es gilt grundsätzlich das Prinzip der Vollversteuerung.

Freistellungsauftrag / Nichtveranlagungsbescheinigung:

Das Vorliegen eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung wird jeweils bis einschließlich Arbeitsdatum geprüft.

Hinweis

Mitglieder, bei denen das Feld Juristische Person aktiviert ist, werden steuerlich bei der Dividendenberechnung wie natürliche Personen behandelt. Liegt für die juristische Person eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, ist keine Steuer abzuführen.

Ist das Feld Kommune aktiviert, reduziert sich der Prozentsatz für die Kapitalertragssteuer entsprechend der Werte, die in den Feldern KapSt % und % von KapSt für Kommune o. NV bei der Dividendenberechnung angegeben sind.

Buchungsszenarien

Juristische oder natürliche Person ohne Ertragssteuerbefreiung:

  • Die Dividende wird voll versteuert.

ohneErtragssteuer

Juristische oder natürliche Person mit Ertragssteuerbefreiung:

  • Es erfolgt keine Steuerabführung.

mitErtragssteuer

Kommune ohne Nichtveranlagungsbescheinigung:

  • Die Kapitalertragssteuer wird gemäß den hinterlegten Prozentsätzen berechnet.

ohne

Sonderfälle

Übersteigt die Dividende den Freistellungsauftrag, wird der Betrag gesplittet:

  • Der freigestellte Betrag wird nach Variante 1 behandelt (steuerfrei).
  • Der verbleibende Betrag wird nach Variante 3 behandelt (steuerpflichtig).

Mitglieder mit Kirchensteuerpflicht und Freistellungsauftrag:

Steuern (Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) werden ausschließlich auf den Betrag erhoben, der den Freistellungsauftrag übersteigt.

Die Buchungssystematik der Dividendenberechnung berücksichtigt sämtliche steuerlichen Parameter und Sonderfälle gemäß den hinterlegten Satzungsparametern. Die korrekte Kontierung erfolgt automatisiert auf Basis der jeweiligen Mitgliedsmerkmale und der vorliegenden steuerlichen Dokumente.

Dividendenberechnung und -ausschüttung durchführen

Öffnen der Dividendenberechnung.

Dividendenberechnung

Meldung

Anlegen eines neuen Datensatzes mit folgenden Informationen:

  • Eindeutiger Code (z. B. DIV22)
  • Berechnungszeitraum (Berechnung von / Berechnung bis)
  • Fälligkeitsdatum
  • Prozentwerte für Dividende und Steuer (Dividende %, KapSt %, Solidaritätszuschlag %)
  • Beschreibung der Dividendenberechnung

Die Felder Dividende % Beitrittsanteile und Dividende % für weitere Anteile sind identisch zu befüllen, da aktuell keine Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwilligen Anteilen besteht.

Durchführung der Berechnung

Die Anwendung berechnet die Dividende auf Basis des Geschäftsguthabens des Mitglieds und der angegebenen Prozentsätze. Für jede neue Dividendenberechnung ist eine neue Zeile in der Übersicht zu erfassen. Nach vollständiger Erfassung der Berechnungszeile wird über Vorgang die Dividendenberechnung gestartet. Die Funktion wird ohne weitere Parameter ausgeführt und gibt eine Hinweismeldung aus. Eine Aktualisierung der Berechnung ist möglich, falls %-Werte oder Mitgliedsdaten nachträglich geändert wurden.

Berechnungszeilen

Überprüfung der Berechnungszeilen

In den Berechnungszeilen über Dividendenberechnung/Dividenden Zeilen werden die Ergebnisse geprüft. Das Geschäftsguthaben je Mitglied kann in der Mitgliederübersicht über das Flowfield Geschäftsguthaben und einen Datumsfilter auf den Vorjahreszeitraum kontrolliert werden.

Übersicht

Erstellung der Buchblattzeilen

Im Menüband der Dividendenberechnungszeilen wird die Aktion Buchblattzeilen erstellen gestartet. Das Buchungsdatum kann bei Bedarf angepasst und mit OK bestätigt werden. Die Anwendung erstellt die Buchblattzeilen in der eingerichteten Buchblattvorlage für Dividende und generiert einen neuen Buchblattnamen entsprechend dem Dividendencode.

Buchblatt

Report

Pro Mitglied entstehen mindestens zwei Buchblattzeilen (Gewinnverwendung an Debitor). Bei fehlender Ertragssteuerbefreiung werden zusätzlich Buchblattzeilen für Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag erstellt. Die erforderlichen Konten werden aus den Satzungsparametern entnommen. Das Fälligkeitsdatum sowie der Zahlungsformcode für Dividende werden übernommen, sodass der Zahlungsvorschlagslauf die Posten korrekt filtern kann.

Wichtig

Eine Änderung der Buchblattzeilen ist nicht zulässig. Bei fehlerhaften Ergebnissen sind die Buchblattzeilen vollständig zu löschen und die Parameter der Dividendenberechnung zu korrigieren und neu zu berechnen.

Buchung der Dividendenberechnung

Alle Buchblattzeilen der Dividendenberechnung sind zu buchen. Das System dokumentiert die Buchung mit den Feldern Gebucht, Gebucht von und Gebucht am. Berichte wie Dividendenauswertung und Steuerbescheinigung können auf Basis der gebuchten Dividendenberechnung erstellt werden.

DIV22

Berechnung

In der Infobox Statistik des Mitglieds wird die Dividende im Feld Saldo Dividende ausgewiesen. Durch den gebuchten Debitorenposten verändern sich die Felder Saldo Debitor und Saldo Mitglied.

Statistik

Auszahlung der Dividende

In der Ansicht Mitglieder Zahlungen wird der Bericht Zahlungsvorschlag Mitgliederverwaltung gestartet. Im Feld Zahlungsform ist der Zahlungsformcode zu wählen, der auch in den Satzungsparametern für Dividende eingerichtet wurde. Die Anwendung filtert die Debitorenposten nach diesem Code und prüft zusätzlich:

  • Ob ein Sperrgrund für die Auszahlung der Dividende vorliegt (keine Auszahlung bei Sperrgrund)
  • Ob ein Verwendungszweck für die Dividende hinterlegt ist (ersetzt ggf. den Standard-Verwendungszweck bei der Auszahlung)

Report

Hinweis

Die beschriebenen Schritte sind strikt einzuhalten, um eine korrekte und nachvollziehbare Dividendenberechnung und -ausschüttung sicherzustellen. Änderungen an Buchblattzeilen sind nicht gestattet; bei Fehlern ist eine vollständige Neuberechnung erforderlich.

Steuerbescheinigung für Dividendenausschüttung

Die Genossenschaft ist verpflichtet, den Mitgliedern bei einer Dividendenausschüttung eine Steuerbescheinigung auszustellen. In RELion steht hierfür der Bericht Steuerbescheinigung Dividende zur Verfügung. Der Bericht kann aus der Seite Dividendenberechnung unter Bericht/Steuerbescheinigung gestartet werden.

Report

Im Inforegister Optionen ist das Beschlussdatum anzugeben, an dem die Dividendenausschüttung beschlossen wurde. Dieses Datum wird automatisch aus dem gleichnamigen Feld der Dividendenberechnung übernommen.

Über das Feld Finanzamt ausgeben kann gesteuert werden, ob der Name des Finanzamts und die Steuernummer aus der Einrichtungskarte Firmendaten mit ausgedruckt werden sollen. Die Angabe dieser Daten ist rechtlich nicht erforderlich.

Das Feld Bearbeiter kann optional ausgefüllt werden, um eine bestimmte Person als Ansprechpartner im Briefkopf auszugeben. Bleibt das Feld leer, werden die allgemeinen Kontaktdaten der Wohnungsbaugenossenschaft verwendet.

Im Inforegister Dividenden Berechnungszeilen besteht die Möglichkeit, die Steuerbescheinigung auf bestimmte Mitglieder zu filtern.

Hinweis

Die Steuerbescheinigung dient als Nachweis für die steuerliche Behandlung der Dividendenausschüttung und ist den Mitgliedern zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Dividendenauswertung

Die Dividendenauswertung dokumentiert die einzelnen Berechnungszeilen der Dividenden sowie die entsprechende Summenausgabe. Der Bericht kann über die Seite Dividendenberechnung im Menüband aufgerufen werden. Im Inforegister Optionen steht eine Filterfunktion mit folgenden Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Alle anzeigen
  • Mitglieder mit Freistellungsauftrag
  • Mitglieder mit NV

Report

Im Inforegister Mitglied besteht zusätzlich die Möglichkeit, bei Bedarf auf bestimmte Mitglieder zu filtern.