Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan dient der Planung der zu erwartenden Kosten aus der Bewirtschaftung des Objektes abzüglich eventueller Einnahmen (Vermietung oder Gebrauchsüberlassung von gemeinschaftlichen Flächen oder Einrichtungen). Auf der Basis des Wirtschaftsplans werden dann die monatlichen Vorauszahlungsbeträge der Betriebs- und Heizkosten der einzelnen Eigentümer bzw. Mieter ermittelt.
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